Breitbandausbau

Die Gemeinden Apfeldorf und Kinsau beabsichtigen im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit den Breitbandausbau weiter voranzubringen und im Rahmen des Bayerischen Gigabitförderverfahrens alle „weißen und grauen Flecken”, die bisher noch kein Glasfaseranschluss haben, mit Glasfaser zu versorgen.

Weitere Informationen zum Bayerischen Gigabit-Förderverfahren der Gemeinde Apfeldorf sind unter folgendem Weblink:

https://gigabit.regensburg.hosting/gemeinde-kinsau

nachzulesen.

Auszugsweise Informationen des Breitbandzentrums Bayern zur Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Gigabitrichtlinie – GbR):

Gigabit-Ausbau in „grauen“ und „weißen“ NGA-Flecken

Der Anschluss an zukunftsfähige Netzinfrastrukturen ist ein zentraler Standortfaktor und für den Freistaat Bayern von hoher strategischer Bedeutung. Im ländlichen Raum ist der Aufbau einer flächendeckenden gigabitfähigen Infrastruktur wegen geringerer Wirtschaftlichkeit bei Ausbau und Betrieb ohne Förderung kaum zu leisten. Das deutschlandweit einmalige bayerische Gigabitförderprogramm unterstützt Kommunen gezielt bei der Versorgung mit gigabitfähiger Infrastruktur dort, wo kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfindet. Mit der neuen Gigabitrichtlinie kann Bayern nunmehr als erste Region in Europa auch die Beschleunigung von Anschlüssen in grauen NGA-Flecken fördern, also Bereiche wo bereits schnelles Internet mit mind. 30 Mbit/s durch einen Netzbetreiber verfügbar ist.

Fördergegenstand
Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers an private oder kommunale Netzbetreiber (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) oder Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen (Betreibermodell).

Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbände im Freistaat Bayern.

Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind im Wirtschaftlichkeitslückenmodell die Ausgaben zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke und im Betreibermodell die Ausgaben für die Errichtung der passiven Infrastruktur abzüglich der Pachteinnahmen.

Höhe der Förderung
Die Gigabitförderung orientiert sich an den Gebietskategorien im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP).

Die Förderhöchstbeträge sind direkt an die zu fördernden Adressen gebunden (grauer bzw. weißer NGA Fleck) und betragen je Adresse:
• 2.500 € im Verdichtungsraum außerhalb des RmbH,
• 5.000 € im ländlichen Raum außerhalb des RmbH,
• 6.000 € im RmbH.

Der Förderhöchstbetrag ergibt sich aus der Anzahl der zu erschließenden Adressen. Finanzschwache Gemeinden können von einer Härtefallregelung profitieren. Mit Förderätzen zwischen
80 % und 90 % sowie maximalen Förderbeträgen zwischen 3 Mio. Euro und 8 Mio. Euro je Gemeinde unterstützt der Freistaat den Gigabitausbau massiv.
 

Förderfähig
Adressen (amtliche Hauskoordinaten) in
„weißen NGA-Flecken“ (kein Netzbetreiber bietet mind. 30 Mbit/s) und
„grauen NGA-Flecken“ (nur ein Netzbetreiber bietet mind. 30 Mbit/s).
Gewerbliche Anschlüsse, soweit noch nicht mit mindestens 200 Mbit/s im Down- und Upload versorgt.
Private Anschlüsse, soweit noch nicht mit mindestens 100 Mbit/s im Download versorgt.
Anschlüsse, die bereits über mehr als 500 Mbit/s im Download verfügen, sind nicht förderfähig.

Förderziel
mindestens 1 Gbit/s im Down- und Upload für gewerbliche Anschlüsse,
mindestens 200 Mbit/s im Down- und Upload für private Anschlüsse

Laufzeit
2020 bis 2025

Dorfgemeinschaftshaus

Livestream zur Entstehung des neuen Dorfgemeinschaftshauses der Gemeinde Kinsau:



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